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   SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06   

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https://dejure.org/2008,31734
SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06 (https://dejure.org/2008,31734)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.2008 - S 14 KA 272/06 (https://dejure.org/2008,31734)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - S 14 KA 272/06 (https://dejure.org/2008,31734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen; Durchführung der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung; Unzulässige Verordnung von Dronabinol als Rezepturarzneimittel; Zulassung eines Arzneimittels in einem anderen Staat und Zulassungsstatus in ...

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Dronabinol, hilfsweise Marinol® - chronifiziertes Schmerzsyndrom

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06
    Auf die Entscheidung des BSG vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - werde verwiesen.

    Die Zulassung eines Arzneimittels in einem anderen Staat und die arzneimittelrechtliche Möglichkeit, ein solches Mittel im Rahmen des Einzelimports gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 AMG nach Deutschland einzuführen, ersetzt den fehlenden Zulassungsstatus insoweit nicht (vgl. BSG Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R -).

    Das BSG hatte in seiner Entscheidung vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - die Verordnungsfähigkeit von Dronabinol für die Behandlung eines chronischen Schmerzsyndroms zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu beurteilen.

    Das von den Klägern beschriebene Krankheitsbild der Patientin stellt nach Auffassung der Kammer zwar eine schwerwiegende, aber keine eine notstandsähnliche Situation begründende Erkrankung dar (vgl. insoweit auch BSG Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - zum chronischen Schmerzsyndrom in Folge einer durch Unfall eingetretenen Querschnittslähmung).

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06
    Das gilt vor allem auch dann, wenn der Hersteller bislang eine Zulassung überhaupt nicht beantragt hat (vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5).

    Nach der Rechtsprechung des BSG dürfen Krankenkassen indes ihren Versicherten eine neuartige Therapie mit einem Rezepturarzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss bisher nicht empfohlen ist, grundsätzlich nicht gewähren, weil sie an das Verbot des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V und die das Verbot konkretisierenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gebunden sind (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5; SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06
    Auch in Anbetracht der Grundsätze, die das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25ff) aufgestellt hat, kann die Verordnung von Dronabinol vorliegend nicht als zulässig angesehen werden.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06
    In Abgrenzung zu den Voraussetzungen für den sog. Off-Label-Use, der das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung verlangt, hat das BSG in der Folge die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes davon abhängig gemacht, ob sich die Gefahr eines tödlichen Krankheitsverlaufs schon in näherer oder erst in ganz ferner, noch nicht genau absehbarer Zeit zu konkretisieren droht, und eine notstandsähnliche Situation im Sinne einer in einem gewissen Zeitdruck zum Ausdruck kommenden Problematik besteht (BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R - Beschluss vom 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B -).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG dürfen Krankenkassen indes ihren Versicherten eine neuartige Therapie mit einem Rezepturarzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss bisher nicht empfohlen ist, grundsätzlich nicht gewähren, weil sie an das Verbot des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V und die das Verbot konkretisierenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gebunden sind (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5; SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG fehlt es an der krankenversicherungsrechltichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) speziell einer Arzneimitteltherapie, wenn das verwendete Mittel nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedarf und diese Zulassung nicht erteilt worden ist (vgl. BSG Urteil vom 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R -).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06
    Das gilt erst Recht für Leistungen, die nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen erfasst werden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52).
  • BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, Leistungen der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 27.02.2008 - S 14 KA 272/06
    In Abgrenzung zu den Voraussetzungen für den sog. Off-Label-Use, der das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung verlangt, hat das BSG in der Folge die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes davon abhängig gemacht, ob sich die Gefahr eines tödlichen Krankheitsverlaufs schon in näherer oder erst in ganz ferner, noch nicht genau absehbarer Zeit zu konkretisieren droht, und eine notstandsähnliche Situation im Sinne einer in einem gewissen Zeitdruck zum Ausdruck kommenden Problematik besteht (BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R - Beschluss vom 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B -).
  • SG München, 12.02.2014 - S 38 KA 188/13

    Krankenversicherung - Versorgung mit dem cannabis-basierten Arzneimittel

    Durch die Rechtsprechung (insbesondere BSG, Urteil vom 27.03.2007, Az B 1 KR 30/06 R; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.12.2007, Az. L 4 KR 150/06; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2008, Az. L 5 KR 25/06; Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2008, Az. S 14 KA 272/06) sei wiederholt bestätigt worden, dass Marinol und Dronabinol nicht zu Lasten der GKV verordnet werden dürften.
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